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Kontakt und AGB

Gourmet Wine Travel GmbH
Armin H. Müller    
Hohfurenstr. 35
8610 Uster 
 
Tel: +41 76 33 777 22

Vertragsbedingungen Ferienreisen 

Diese Vertragsbedingungen finden auf der Rechtsbeziehung zwischen Ihnen und uns, der Firma Gourmet Wine Travel GmbH  (nachfolgend auch Reiseveranbieter genannt), Anwendung, für von uns im eigenen Namen angebotene Weinreisen, Sportreisen oder Einzelleistungen.

1. Vertragsabschluss, Mitreisende, Bezahlung

1.1 Ihre telefonische, schriftliche oder persönliche Anmeldung ist für Sie verbindlich. Der Reisevertrag zwischen Ihnen und uns kommt mit der vorbehaltlosen Annahme Ihrer Anmeldung zustande. Reserviert der Anmeldende für weitere Reiseteilnehmer, so steht er für deren Vertragspflichten (insbesondere die Bezahlung des Reisepreises) wie für seine eigenen Verpflichtungen ein. Für Reisearrangements von anderen Reiseveranstaltern und von Flugbilletten, welche Ihnen vom Reiseveranstalter lediglich vermittelt werden, gelten deren eigene Vertrags- und Reisebedingungen.

1.2 Unsere Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung im Prospekt/Reiseausschreibung oder im Internet. Sonderwünsche sind nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie von uns schriftlich und vorbehaltlos bestätigt worden sind. Die Leistungen beginnen, wenn in der Reiseausschreibung nicht anders vermerkt, bei Bahn- und Busreisen ab dem Abfahrtsort, bei Flugreisen ab Flughafen in der Schweiz oder dem vereinbarten Ankunftsort.

1.3 Bei Erhalt der Reisebestätigung wird je nach Ausschreibung der Gesamtbetrag oder eine Anzahlung pro Person zur sofortigen Zahlung fällig. Bei einer Anzahlung hat die Restzahlung bis spätestens 45 Tage vor Reisebeginn bei uns einzutreffen. Bei kurzfristigen Buchungen ist der gesamte Betrag bei Buchung zahlbar. Bei nicht fristgerechter Anzahlung oder Restzahlung haben wir das Recht, entschädigungslos vom Vertrag zurückzutreten und Annullationskosten gemäss Ziffer 2.2 einzufordern.

2. Annullierung der Reise durch den Reisenden

2.1 Bei Annullation der gebuchten Reise
bis 45 Tage vor Reisebeginn ist können je nach Gesamtkostensituation zwischen 10 und 50 % des Reisepreises zurückerstattet werden.
Bei einem späteren Rücktritt oder Nichterscheinen muss der gesamte Reisepreis bezahlt werden

2.2 Abweichende Annullationskosten sind bei den jeweiligen Ausschreibungen aufgeführt. Das Recht, rechtzeitig einen Ersatzreisenden zu stellen, ist von dieser Regelung nicht betroffen; vorbehalten bleiben die Bearbeitungsgebühren.

2.3 Massgebend zur Berechnung der Fristen ist das Eintreffen Ihrer schriftlichen Mitteilung bei uns oder der Buchungsstelle; beim Eintreffen an Wochenenden oder Feiertagen ist der nächstfolgende Arbeitstag massgebend.

2.4 Ersatzperson: Wenn Sie die Reise absagen müssen, können Sie einen Ersatzreisenden bekannt geben, der die Reise unter den gleichen Bedingungen antritt. Tritt dieser Ersatzreisende in den Vertrag ein, so haften Sie und er gemeinsam (solidarisch) für die Bezahlung des gesamten Reisepreises und allfällige1 Mehrkosten. Der Eintritt der Ersatzperson ist zulässig: - bei Reisen in der Schweiz bis zum Reisebeginn - bei Reisen in Europa und in Ländern ohne Visumpflicht bis 48 Std. vor der vereinbarten Abreise - unter Vorbehalt unserer organisatorischen Möglichkeiten. Voraussetzung ist zudem, dass die an der Reise beteiligten Unternehmungen (Hotels, Fluggesellschaften) diese Änderung ebenfalls akzeptieren, was vor allem in der Hochsaison mit Schwierigkeiten verbunden sein oder an Flugtarif– bestimmungen scheitern kann.


3. Annullationsschutz und Reisezwischenfallversicherung

Der obligatorische Versicherungsschutz ist in unseren Reisepreisen nicht eingeschlossen und variiert je nach Reisepreis bzw. Reiseart welche Sie gewählt haben. Bitte schliessen Sie in jedem Fall selbst eine Annullations-kosten- und SOS Rückreiseversicherung ab. Sollten Sie bereits eine eigene Annullations-kosten- und SOS Rückreiseversicherung besitzen, können Sie anlässlich der Buchung auf diese Versicherung verzichten.


4. Einreiseformalitäten

Schweizer Bürger und Einwohner aus anderen Staaten benötigen für die Reisen, je nach Land, eine gültige Identitätskarte oder einen gültigen Pass oder ein Visum (anderslautende Vorschriften finden Sie bei der jeweiligen Reiseausschreibung). Bürger anderer Staaten geben bitte ihre Nationalität bei der Buchung bekannt und erkundigen sich bei den entsprechenden Botschaften. Die Reiseteilnehmer sind für das Einhalten dieser Vorschriften, die Beschaffung wie das Mitführen der notwendigen Reisedokumente (wie Pass, Identitätskarte usw.) selber verantwortlich. Bitte überprüfen Sie die Reiseunterlagen vor Ihrer Abreise auf ihre Vollständigkeit und Richtigkeit. Wird Ihnen die Einreise infolge nicht korrekter oder nicht vorhandener Dokumente verweigert, gehen die Rückreisekosten zu Ihren Lasten (Ziffer 10).


5. Flüge

Alle Flugreisen werden in der Touristenklasse (Ecoonomy Class) durchgeführt. Wir und die beigezogenen Fluggesellschaften behalten uns das Recht zu Flugplanänderungen, Einsatz anderer Flugzeugtypen und den Beizug anderer Fluggesellschaften ausdrücklich vor. Die Änderung des Flugzeugtyps oder der Fluggesellschaft stellt keine Programmänderung dar. Vorbehalten bleiben die Einführung neuer oder Erhöhung bestehender Abgaben. Für Flüge (PEX/APEX Gruppen- und Spezialtarife) gelten die Annullationsbedingungen der entsprechenden Fluggesellschaft und Tarifklasse. Ausgestellte Tickets können nicht umgebucht oder annulliert werden.


6. Programm- und Preisänderungen

6.1 Änderungen vor Vertragsabschluss: Wir behalten uns ausdrücklich das Recht vor, Leistungsbeschreibungen, Preise in den Prospekten/Ausschreibungen bei trifftigem Grund vor Ihrer Buchung zu ändern. Sollte dies der Fall sein, orientieren wir Sie vor Vertragsabschluss über diese Änderungen und informieren Sie auch, aus welchem Grund diese Preisänderung vorgenommen werden musste.

6.2 Preisänderungen nach Vertragsabschluss: In Ausnahmefällen ist es möglich, dass der vereinbarte Preis erhöht werden muss. Preiserhöhungen können sich ergeben aus: a) der nachträglichen Erhöhung der Beförderungskosten (einschliesslich der Treibstoffzuschläge); b) neu eingeführten oder erhöhten staatlichen Abgaben oder Gebühren (wie zum Beispiel Flughafentaxen, Landegebühren, Ein- und Ausschiffungsgebühren usw.); c) gravierende Wechselkursänderungen oder d) staatlich verfügten Preiserhöhungen (z.B. Mehrwertsteuer). Erhöhen sich die Kosten dieser Reiseleistungen, so können diese an Sie weitergegeben werden. Der Reisepreis erhöht sich entsprechend. Wir werden die Preiserhöhung bis spätestens 22 Tage vor Reisebeginn vornehmen. Sofern die Preiserhöhung mehr als 10 Prozent beträgt, stehen Ihnen die unter Ziffer 6.4 genannten Rechte zu.

6.3 Programmänderungen, Änderungen im Transportbereich nach Ihrer Buchung und vor Reisebeginn: Wir behalten uns auch in Ihrem Interesse das Recht vor, das Reiseprogramm oder einzelne vereinbarte (für Sie als Gast subjektiv wichtige) Leistungen (wie z.B. Unterkunft, Transportart, Transportmittel, Fluggesellschaften, Flugzeiten, zu besuchende Weingüter usw.) zu ändern, wenn höhere Gewalt, Willkür oder ein Ereignis, das trotz aller gebotener Sorgfalt nicht vorhersehbar oder abwendbar ist, es erfordern. Wir sind bemüht, Ihnen gleichwertige Ersatzleistungen anzubieten. Wir orientieren Sie so rasch als möglich über solche Änderungen und deren Auswirkungen auf den Preis. Sie als Kunde sind nur dann berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn ein erheblicher Teil (> 50%) aller vereinbarten Leistung nicht erbracht werden kann und keine angemessene Alternative angeboten werden kann oder der Besteller den Ersatzdienst aus wichtigem Grund ablehnt.

6.4 Ihre Rechte, wenn nach Vertragsabschluss der Reisepreis erhöht, Programmänderungen oder Änderungen im Transportbereich vorgenommen werden: Führt die Programmänderung oder die Änderung einzelner vereinbarter Leistungen zu einer erheblichen Änderung eines wesentlichen Vertragspunktes oder beträgt die Preiserhöhung mehr als 10 Prozent, so haben Sie folgende Rechte: a) Sie können die Vertragsänderung annehmen; b) Sie können innert 5 Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung vom Vertrag schriftlich zurücktreten, und Sie erhalten den bereits bezahlten Reisepreis abzüglich unserer, für diese Reise relevanten Kosten unverzüglich rückerstattet; c) Oder Sie können uns innert 5 Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung schriftlich mitteilen, dass Sie an einer von uns vorgeschlagenen gleichwertigen Ersatzreise teilnehmen wollen. Lassen Sie uns keine Mitteilung nach Buchstabe b) oder c) zukommen, so stimmen Sie der Preiserhöhung, der Programmänderung oder der Änderung einzelner vereinbarter Leistungen zu.


7. Reiseabsage

7.1 Gruppengrösse: Für unsere Busreisen gilt eine festgelegte Mindestteilnehmerzahl, die Sie in der Ausschreibung sehen, meistens mindestens zwischen 10 und 20 Personen. Bei Flugreisen gilt eine festgelegte Mindestteilnehmerzahl von 10 Personen. Wir behalten uns das Recht vor, bei Nichterreichen dieser Teilnehmerzahl die Reise spätestens 30 Tage vor Reisebeginn abzusagen.

7.2 Zwingende Gründe: Sollten zwingende Gründe, wie höhere Gewalt, Naturkatastrophen, Unruhen, Streiks, staatliche Massnahmen, Epidemien usw. die sichere Durchführung der Reise erheblich erschweren oder verhindern, orientieren wir Sie über die Reiseabsage so rasch als möglich.

7.3 In beiden Fällen sind wir bemüht, Ihnen eine gleichwertige Ersatzreise anzubieten. Nehmen Sie an dieser nicht teil, werden die bezahlten Beträge unverzüglich rückerstattet. Weitere Ansprüche Ihrerseits sind ausgeschlossen.


8. Programmänderungen, Ausfall von Leistungen während der Reise

Müssen Programmänderungen während der Reise vorgenommen werden, bemühen wir uns, eine gleichwertige Ersatzleistung/Alternative anzubieten. Sollte das Programm durch die Änderung einen objektiven Minderwert aufweisen, vergüten wir Ihnen diesen. Führen unvorhergesehene notwendige Programmänderungen zu Zusatzkosten, weil unverschuldeterweise keine gleichwertige Ersatzleistung oder gleichwertige Rückbeförderungsmöglichkeit gegeben ist und die Massnahme im objektiven Interesse des Kunden erfolgt, gehen diese Zusatzkosten zu Lasten des Kunden. Während der Reise steht dem Kunden ein Rücktritt nur zu, wenn ein erheblicher Teil der vereinbarten Leistungen nicht erbracht und keine angemessene Alternative geboten werden kann oder der Kunde aus wichtigen Gründen die Ersatzleistung ablehnt.


9. Reiseabbruch durch den Reisenden

Wenn Sie die Reise abbrechen, kann Ihnen der Reisepreis nicht zurückerstattet werden; allfällige Mehrkosten (z.B. Rücktransport) gehen zu Ihren Lasten. - Wie in Punkt 3 beschrieben, ist es Ihre Pflicht, eine Annullationskosten- und SOS Rück-reiseversicherung abzuschliessen. Müssen Sie die Reise aus zwingenden Gründen (Krankheit, Unfall, fehlende Einreisedokumente usw.) abbrechen, so hilft Ihnen unser Reiseleiter/Busfahrer bei der Organisation Ihrer Rückreise, soweit dies möglich ist. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie eine gültige Unfallversicherung haben. Für eine Unfallversicherung ist jeder Teilnehmer selbst verantwortlich. Sportlichen Aktivitäten werden von jedem Teilnehmer auf eines Risiko ausgeübt. Nur bei Reiseabbruch aus zwingenden Gründen (höhere Gewalt, Naturkatastrophen, Unruhen, Streiks, staatliche Massnahmen, Epidemien) vergüten wir Ihnen diejenigen Leistungen, die uns nicht belastet werden (unter Abzug einer angemessenen Bearbeitungsgebühr).


10. Wenn Sie etwas zu beanstanden haben

10.1 Entspricht die Reise nicht der Ausschreibung oder erleiden Sie einen Schaden, so sind Sie verpflichtet, bei unserem Reiseleiter unverzüglich diesen Mangel oder Schaden zu beanstanden.

10.2 Der Reiseleiter wird bemüht sein, innerhalb einer angemessenen Frist Abhilfe zu leisten. Wird keine Abhilfe geleistet, ist Abhilfe nicht möglich oder ist sie nicht genügend, so lassen Sie sich die gerügten Mängel oder den Schaden und die nicht erfolgte Abhilfe vom Reiseleiter schriftlich bestätigen. Dieser ist jedoch nicht berechtigt, irgendwelche Schadenersatzforderungen anzuerkennen. - Unterlassen Sie die Beanstandung und die schriftliche Bestätigung, können wir nach Reiseende nicht mehr auf Ihre Beanstandung eingehen, und Sie verlieren jegliche Rechte gegenüber uns.

10.3 Wie Sie Ihre Forderung gegenüber dem Reiseveranstalter geltend machen: Sofern Sie Mängel, Rückvergütungen oder Schadenersatzforderungen gegenüber uns geltend machen wollen, müssen Sie uns Ihre Beanstandung innert 14 Tagen nach dem tatsächlichen Reiseende der vereinbarten Reise schriftlich unterbreiten. Ihrer Beanstandung sind die Bestätigung vom Reiseleiter und aussagekräftige Beweismittel beizulegen. Sollten Sie nicht innert 14 Tagen nach dem tatsächlichen Reiseende der durchgeführten Reise Ihre Forderungen geltend machen, gehen alle Ihre Ansprüche verloren und Sie verlieren alle Ihre Rechte.


11. Haftung des Reiseveranstalters

11.1 Allgemeines: Wir vergüten Ihnen den objektiven Wert vereinbarter, aber nicht erbrachter oder schlecht erbrachter Leistungen oder eines erlittenen Schadens, soweit es dem Reiseleiter nicht möglich war, an Ort und Stelle eine gleichwertige Ersatzleistung zu erbringen oder den Schaden zu beheben und uns oder den Leistungsträger ein Verschulden trifft (vorbehalten bleiben nachfolgende Ziffern).

11.2 Haftungsbeschränkungen, Haftungsausschlüsse

11.2.1 Internationale Abkommen und nationale Gesetze: enthalten internationale Abkommen und nationale Gesetze Beschränkungen oder Ausschlüsse der Entschädigung bei Schäden aus Nichterfüllung oder nicht gehöriger Erfüllung des Vertrages, so haften wir nur im Rahmen dieser Abkommen und Gesetze. Internationale Abkommen, nationale Gesetze mit Haftungsbeschränkungen oder Haftungsausschlüssen bestehen insbesondere im Transportwesen (wie im Luftverkehr, in der Schifffahrt auf Hoher See und im Eisenbahnverkehr).

11.2.2 Haftungsausschlüsse: Wir haften nicht, wenn die Nichterfüllung des Vertrages oder der Schaden auf folgende Ursachen zurückzuführen sind: a) auf Versäumnisse Ihrerseits vor oder während der Reise; b) auf unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse eines Dritten, der an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung nicht beteiligt ist; c) auf höhere Gewalt oder auf ein Ereignis, welches wir, der Vermittler oder der Dienstleistungsträger trotz gebotener Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnten. In diesen Fällen ist jegliche Schadenersatzpflicht von uns ausgeschlossen.

11.2.3 Personenschäden, Unfälle usw.: Für Personenschäden, Tod, Körperverletzungen usw., die die Folge der Nichterfüllung oder nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages sind, haften wir nur, wenn die Schäden durch uns oder unsere Dienstleistungsträger verschuldet sind. Vorbehalten bleiben die Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüsse in internationalen Abkommen und nationalen Gesetzen (Ziffer 11.2.1).

11.2.4 Übrige Schäden (Sach- und Vermögensschäden usw.): Bei übrigen Schäden, die aus der Nichterfüllung oder der nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages entstehen, haften wir nur, wenn wir oder ein Leistungsträger den Schaden verschuldeter Weise verursacht haben; diese Haftung ist auf maximal den zweifachen Reisepreis beschränkt; vorbehalten bleiben tiefere Haftungslimiten oder Haftungsausschlüsse in internationalen Abkommen und nationalen Gesetzen (Ziffer 11.2.1).

11.2.5 Wertgegenstände, Bargeld, Schmuck, Kreditkarten usw.: Wir machen Sie ausdrücklich darauf aufmerksam, dass Sie für die sichere Aufbewahrung von Wertgegenständen, Bargeld, Schmuck, Kreditkarten, Foto- und Videoausrüstungen usw. selber verantwortlich sind. Sie dürfen diese Gegenstände in keinem Fall im unbewachten Bus usw. oder sonst irgendwo unbeaufsichtigt liegen lassen. Bei Diebstahl, Verlust, Beschädigung oder Missbrauch haften wir nicht.

11.2.6 Bus-, Zug-, Flug- und Schiffsfahrtspläne: auch bei einer sorgfältigen Reiseorganisation können wir die Einhaltung dieser Fahrpläne nicht garantieren. Gerade infolge grossen Verkehrsaufkommens, Staus, Unfällen, Überlastung des Flugraumes, Umleitungen, verzögerter Grenzabfertigungen usw. können Verspätungen auftreten. In all diesen Fällen haften wir nicht. Wir raten Ihnen dringend, bei Ihrer Reiseplanung mögliche Verspätungen zu berücksichtigen.

11.3 Veranstaltungen während der Reise: Ausserhalb des vereinbarten Reiseprogramms können u.U. während der Reise örtliche Veranstaltungen oder Ausflüge gebucht werden. Es ist nicht ausgeschlossen, dass solche Veranstaltungen und Ausflüge mit Risiken verbunden sind. Diese Veranstaltungen und Ausflüge werden nicht von uns angeboten, und es liegt in Ihrer eigenen Verantwortung, ob Sie daran teilnehmen wollen. Wir haften weder für die korrekte Vertragserfüllung noch bei Schädigungen.

11.4 Ausservertragliche Haftung: Die ausservertragliche Haftung richtet sich nach den einschlägigen Gesetzesbestimmungen. Bei übrigen Schäden (d.h. nicht Personenschäden) ist die Haftung in jedem Falle auf den zweifachen Reisepreis beschränkt, sofern nicht internationale Abkommen oder nationale Gesetze tiefere Haftungslimiten oder Haftungsausschlüsse vorsehen.


12. Ombudsman

12.1 Vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung haben Sie sich an den unabhängigen Ombudsman der Schweizer Reisebranche wenden. Der Ombudsman ist bestrebt, bei jeder Art von Problemen zwischen Ihnen und uns, eine faire und ausgewogene Einigung zu erzielen.

12.2 Die Adresse des Ombudsmanes lautet: Ombudsman der Schweizer Reisebranche Postfach 8033 Zürich


13. Fotos/Bildmaterial                                                          
13.1  Mit der Buchung einer unseren Reisen erklären Sie sich in jedem Fall ausdrücklich damit einverstanden, das währed der Reise gemachte Fotos und Videos für eine Veröffentlichung im Internet, Printmedien, Werbeflyer etc. ohne eine weitere Zustimmung genutzt werden dürfen.


14. Einzelne Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages oder der AGB führt nicht zur Unwirksamkeit des gesamten Vertrages.


15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

15.1 Auf die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und uns ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar.

15.2 Für Klagen gegen den Reiseveranstalter wird der ausschliessliche Gerichtsstand Uster vereinbart. Wir können den Konsumenten an seinem Wohnort oder in Uster einklagen.


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